Was ist eine selbstständige Beschäftigung (z.B. Werkvertrag)?

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  • Du verwendest dabei Deine eigenen Arbeitsmittel
  • Du bist nicht persönlich abhängig
  • Du kannst die Arbeit selbst verrichten, kannst aber auch jemand anderen damit beauftragen; die Bringschuld liegt allerdings bei Werkvertragsnehmer/In und er/sie haftet auch für die Qualität und die Termineinhaltung
  • bei Mängeln des Werkstückes kann der Werklohn (teilweise) zurückgehalten werden
  • Werkvertragsgeber/in hat das Entgelt zu leisten
  • wenn kein Zeitpunkt für Fälligkeit des Entgeltes festgelegt wurde ist es erst nach Vollendung oder Prüfung fällig
  • auch hier gilt Verschwiegenheitspflicht
  • Du musst selbstständig Steuern abführen und Dich ab einer gewissen Grenze selbst versichern.
  • Der Werkvertragnehmer schuldet den Erfolg