Was ist ein atypisches Arbeitsverhältnis?
- Teilzeitbeschäftigung
- Geringfügige Beschäftigung
- Befristete Dienstverträge
- Neue Selbständige/Werkverträge
- Freier Dienstvertrag
- Heimarbeit
- Tele(heim)arbeit
- Leiharbeit/Zeitarbeit
Die atypischen Beschäftigungsverhältnisse kurz erklärt
Teilzeitarbeit:
Deine wöchentliche Arbeitszeit liegt unter der gesetzlichen kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit
Geringfügige Beschäftigte
Deine monatliche oder tägliche Entlohnung liegt unter einer bestimmen Grenze, diese wird jährlich angepasst
Befristete Dienstverträge
Bei dieser Beschäftigungsform wirst Du nur für eine bestimmten Zeitraum beschäftigt
Neue Selbständige (Werkverträge)
Bei solchen Verträgen verpflichtest Du dich ein bestimmtes Ergebnis zu erbringen, dabei ist es egal ob Du die Arbeit selbst verrichtest oder eine dritte Person damit beauftragst
Freier Dienstvertrag
Hierbei verpflichtest du dich auf bestimmte/unbestimmte Zeit, eine Leistung zu erbringen. Zu beachten ist, dass du bei solch einem Beschäftigungsverhältnis nicht weisungsgebunden bist und du deine Zeit frei einteilen kannst. Die Arbeitsmittel stellt (meist) der Auftraggeber
Heimarbeit
Die Herstellung, Bearbeitung, Verpackung etc. erfolgt in der eigenen Wohnung.
Tele(heim)arbeit
Deine Arbeitsleistung erfolgt meist im Tätigkeitsbereich EDV. Ausgeübt wird dies meist durch ein freies Dienstverhältnis oder einen Werkvertrag. Du kannst als Dienstnehmer deinen Arbeitsort, Arbeitszeit selbst einteilen.
Leiharbeit/Zeitarbeit
Du bist bei einem so genannten Arbeitskräfteüberlasser tätig und arbeitest bei Drittfirmen.