Was ist ein atypisches Arbeitsverhältnis?

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  • Teilzeitbeschäftigung
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Befristete Dienstverträge
  • Neue Selbständige/Werkverträge
  • Freier Dienstvertrag
  • Heimarbeit
  • Tele(heim)arbeit
  • Leiharbeit/Zeitarbeit

 

Die atypischen Beschäftigungsverhältnisse kurz erklärt

Teilzeitarbeit:   

Deine wöchentliche Arbeitszeit liegt unter der gesetzlichen kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit

 

Geringfügige Beschäftigte

Deine monatliche oder tägliche Entlohnung liegt unter einer bestimmen Grenze, diese wird jährlich angepasst

 

Befristete Dienstverträge

Bei dieser Beschäftigungsform wirst Du nur für eine bestimmten Zeitraum beschäftigt

 

Neue Selbständige (Werkverträge)

Bei solchen Verträgen verpflichtest Du dich ein bestimmtes Ergebnis zu erbringen, dabei ist es egal ob Du die Arbeit selbst verrichtest oder eine dritte Person damit beauftragst

 

Freier Dienstvertrag

Hierbei verpflichtest du dich auf bestimmte/unbestimmte Zeit, eine Leistung zu erbringen. Zu beachten ist, dass du bei solch einem Beschäftigungsverhältnis nicht weisungsgebunden bist und du deine Zeit frei einteilen kannst. Die Arbeitsmittel stellt (meist) der Auftraggeber

 

Heimarbeit

Die Herstellung, Bearbeitung, Verpackung etc. erfolgt in der eigenen Wohnung.
Tele(heim)arbeit

Deine Arbeitsleistung erfolgt meist im Tätigkeitsbereich EDV. Ausgeübt wird dies meist durch ein freies Dienstverhältnis oder einen Werkvertrag. Du kannst als Dienstnehmer deinen Arbeitsort, Arbeitszeit selbst einteilen.

 

Leiharbeit/Zeitarbeit

Du bist bei einem so genannten Arbeitskräfteüberlasser tätig und arbeitest bei Drittfirmen.