Wie viel darfst Du während eines Kalenderjahres neben Studienbeihilfe, Studienzuschuss und SelbsterhalterInnenstipendium verdienen?

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Insgesamt darfst du 8.000 € pro Kalenderjahr (Stand 2009) verdienen, ohne dass es zu Kürzungen der Beihilfe, Zuschusses oder deines SelbsterhalterInnenstipendiums kommt.

 

Kann diese Jahresgrenze erhöht werden?
Ja, die Jahresgrenze erhöht sich, wenn du für eigene Kinder Unterhalt zahlen musst.

 

Was passiert, wenn ich die Einkommensgrenze überschreite?
Solltest Du die Grenze überschreiten, solltest Du dies bei der zuständigen Stelle melden. Aufgrund deiner Überschreitung werden Dir die Studienbeihilfe und der Studienzuschuss heruntergesetzt.